Sicherheit und Gesundheit |
| Mit der EG-Rahmenrichtlinie zur Verbesserung der Sicherheit
und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten und der Festlegung
europaweit einheitlicher Mindestvorschriften für zeitlich begrenzte oder
ortsveränderbare Baustellen in der EG-Baustellenrichtlinie sind die
Voraussetzungen für eine grundlegend neuen Ansatz im Arbeitsschutz
geschaffen worden.
Die Umsetzung der EG-Richtlinien in das deutsche Recht ist durch das Arbeitsschutzgesetz und die seit dem 01. Juli 1998 gültige Baustellenverordnung erfolgt. Für die am Bau Beteiligten ergibt sich daraus die Verpflichtung, sowohl bei der Planung der Ausführung eines Bauvorhabens wie bei der Koordination der Bauausführungen die allgemeinen Grundsätze nach §4 des Arbeitsschutzgesetzes bei der Festlegung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu berücksichtigen. Eine besondere Verantwortung für das Bauvorhaben trägt der Bauherr als Veranlasser. Deshalb ist dieser nach der Baustellenverordnung zur Einleitung und Umsetzung von baustellenspezifischen Arbeitsschutzmaßnahmen verpflichtet. Dies betrifft insbesondere die Bestellung eines Koordinators, die Erarbeitung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes sowie die Zusasmmenstellung der Unterlagen für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage. Aus der Sicht des Arbeitsschutzes wird die Baustellenverordnung zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten auf Baustellen beitragen, weil
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